Auch als Privatpatient benötigen Sie für die logopädische Behandlung eine gültige Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt!
Dann gilt es abzuwägen in welcher Praxis Sie behandelt werden möchten. Auch wenn das Vertrauen in das Therapeutenteam behandlungsrelevant ist, sollten Sie sich vorab vergewissern, wie viel von den entstehenden Kosten Ihre Krankenkasse bzw. die Beihilfe und Sie selbst zu tragen haben.
In der Regel müssen Sie einen Teil der Rechnung selbst tragen, so wie gesetzlich Versicherte über 18.
Klären Sie bitte anhand Ihrer versicherten Tarife, welche Kosten von wem in welcher Höhe getragen werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Informieren Sie sich gerne auch über weitere Informationen, auch falls Ihre Private Krankenkasse nicht alle Kosten übernimmt, über die Rechtsgrundlage unter www.privatpreise.de
Ihr Patientenwohl in Verbindung mit einer optimalen Therapie und der schnellstmöglichen Heilung stehen für mich und meine Mitarbeiterinnen im Vordergrund. Dies erreichen wir durch permanente interne und externe Weiterbildungen und gewährleisten somit die hohen Ansprüche an unsere Qualifikationen.
Wie gesetzlich vorgeschrieben schließen wir mit Ihnen zu Beginn der Behandlung einen Vertrag mit den vereinbarten Honorargebühren.
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Sprechen Sie uns auch gerne in den Praxen an, wenn Sie noch weitere Informationen zu einzelnen Kursen wünschen.